BVfK-Wochenendticker 12. März 2016

„Schnauze voll! Jetzt ist Schluss!" Mecker-Ecke auf der BVfK-Website eröffnet.

 

Informationen der BVfK-Rechtsabteilung zur INTEC-Insolvenz

 

Immer mehr Deutsche im Oldtimer-Fieber! 

27 Prozent hätten gerne einen eigenen Klassiker 

28. Techno-Classica Essen vom 6. bis 10. April 2016

 

RADIO OLDTIMER - Internetradio für Klassikfans

 

Deutscher Autorechtstag 2016:

Rechtsfragen beim Oldtimerhandel

 

Oldtimer: Sammlungsstück oder Gebrauchtwagen?

6% oder 29% Einfuhrabgaben?

 

BVfK-Kongress 2016: Jetzt online anmelden!

>> Anmeldung zum BVfK-Jahreskongress 2016

 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

„Schnauze voll! Jetzt ist Schluss! Wir lassen uns nicht mehr beschimpfen und das noch auf einer Plattform, die wir finanzieren. Nichts gegen Kritik, insbesondere, wenn gutgläubige Kunden von unseriösen Autohändlern über den Tisch gezogen werden. Allerdings darf das nicht dazu führen, dass jeder Pups zum Skandal wird und jede verstörte Verbraucherseele tausendfaches Echo findet!“  So tönt es nicht selten aus der Autohändler Büros.

Was ist dagegen zu tun? Ich will mir die Aufzählung der unendlich vielen vertrauensbildenden, imagefördernden,  aufklärenden und deeskalierenden Maßnahmen Ihres Verbandes, die täglich unbemerkt Schlimmeres von BVfK-Mitgliedern fernhalten, ersparen und Sie heute ermuntern:

Einfach mal Dampf ablassen! Ja, man darf auch einmal dem Mainstream entgegenschwimmen und deutlich machen, dass es auch berechtigten Autohändlerfrust gibt und nicht alle Kunden - und nur diese zu den Gutmenschen gehören.

Zu diesem Zwecke haben wir jetzt auf der BVfK-Website eine Mecker-Ecke für geschundene Autohändlerseelen eingerichtet. Hier können Sie, verehrte BVfK-Mitglieder Frust ablassen: 

https://www.bvfk.de/mein-bvfk/bvfk-mitgliederforum/meckerecke/

Oder auch wichtige Tipps oder Hinweise geben, wenn Sie diesem Link folgen:

https://www.bvfk.de/mein-bvfk/bvfk-mitgliederforum/

Damit sei auf diesem Wege über eine wichtige Neuerung informiert, die zum großen Zukunftspaket "BVfK-digital" zählt - auch wenn natürlich Internetforen nichts Neues sind, möchten wir auf diesem Wege die Mitgliedergemeinschaft stärker zusammenführen um Dialog und Kontakte zu fördern.

Gutes zu fördern und auf Risiken hinzuweisen gehört zu den Prinzipien des BVfK.

Die INTEC zählt seit 40 Jahren zu den Partnern des Kfz-Handels, die geschätzt werden und weit verbreitet sind. Nun gab es allerdings in der vergangenen Woche zum zweiten Mal innerhalb von weniger als zwei Jahren Unerfreuliches von dem Unternehmen aus Uslar zu berichten. Diesmal über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten und besonders die Händler wollten Genaueres wissen. Der BVfK hat daraufhin einen Stab von Fachleuten zusammengestellt, um den Fragen rund um die (Sanierungs)-Insolvenz der INTEC auf den Grund zu gehen.

Tatsächlich scheint die derzeit bekannte Ursache eine ungewöhnliche Forderung des Finanzamts zu sein, denn eigentlich gibt es hinsichtlich Umsatzsteuer und Versicherungssteuer nur ein Entweder-oder und nicht ein Sowohl-als-auch.

Da ist es nachvollziehbar, wenn ein Unternehmen nicht bereit und/oder in der Lage ist, eine solche zusätzliche Belastung zu tragen und wir wissen aus Erfahrung, dass Finanzämter mit der fragwürdigen Gewaltenvereinigung von Erlass und Vollstreckung (normalerweise gebietet das Grundgesetz die Gewaltenteilung) gerne Forderungen durchsetzen, die rechtlich eigentlich nicht haltbar sind.

Ob das alles tatsächlich aus heiterem Himmel kam, sei dahingestellt. Ob man allerdings nicht durch eigenen Erfindungsreichtum hinsichtlich der Gestaltung des Garantieumfangs, der bei dieser Art von Garantien ja eigentlich nur für solche Bauteile gilt, die mit Öl oder Additiven in Verbindung kommen, selbst die Ursache für das Problem geschaffen hat, kann hinterfragt werden.

Jedenfalls hat der BVfK in den vergangenen Tagen unter Hinzuziehung von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und im Insolvenzrecht kundigen Juristen versucht, die Situation bei der INTEC zu prüfen und zu bewerten. Es gab auch unmittelbaren Dialog mit Vertretern des Unternehmens, jedoch war man nicht bereit, den BVfK-Juristen den Insolvenzplan zu übermitteln. Er sollte lediglich in einem Gespräch vorgelegt werden, was den BVfK-Vertretern jedoch als nicht ausreichend erschien.

Dennoch dürfte es gelungen sein, die wichtigen Fakten rund um das Insolvenzverfahren der INTEC  zu ergründen. Der beim BVfK für diese Angelegenheit zuständige Jurist Moritz Groß hat die Ergebnisse unten stehend zusammengetragen.

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass auch der BVfK derzeit eine Sanierungsperspektive als durchaus realistisch erkennt.

Jedenfalls bestätigt sich wieder einmal, dass Unternehmertum mit hohen Risiken verbunden ist und es selbt bei größter Sorgfalt schwierig ist, immer allen Anforderungen gerecht zu werden.

Der BVfK hilft Ihnen dabei im täglichen Geschäft, wie auch durch kontinuierliche Stabilisierung und Verbesserung der Rahmenbedingungen.

Immer dem Motto folgend:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V. www.bvfk.de

Jetzt planen:

Auf geht´s am 7.Mai zum großen BVfK-Kongress.

Wir präsentieren:

BVfK-digital -  Gegenwart realisieren und Zukunft meistern!

Infos und Anmeldeformular finden Sie hier online:

        https://www.bvfk.de/veranstaltungen/bvfk-jahreskongress-2016/

Oder als PDF:

     https://www.bvfk.de/wp-content/uploads/2016/03/BVfK-Kongress_-2016-Info-Anmeldung-Händler-neu.pdf

Ganz bequem können Sie sich auch hier hier anmelden:

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Wir sehen uns!

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Informationen der BVfK-Rechtsabteilung zur INTEC-Insolvenz:

Das Amtsgericht Göttingen hat am 01.03.2016 bekannt gegeben, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INTEC eröffnet wurde. Einige Tage später folgte vom Gericht eine Änderung der Mitteilung mit dem Hinweis auf die Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens über die INTEC.

Die Eigenverwaltung ist nach den §§ 270 ff. der Insolvenzordnung die Möglichkeit eines Schuldners, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu verwalten und über sie zu verfügen. Diese Art des Insolvenzverfahrens ist eine besondere Art. Der eigenverwaltende Schuldner wird so gleichsam zum Insolvenzverwalter in eigener Sache. Der Sinn der Eigenverwaltung ist, das vorhandene unternehmerische Know-How zur Sanierung zu nutzen.

Laut Aussage der INTEC ist der Sanierungsplan dem Gericht bereits vorgelegt worden. Die Gläubigerversammlung soll nach deren Aussage am 19.04.2016 darüber abstimmen. Ob der Sanierungsvorschlag akzeptiert wird oder nicht, hängt von den beteiligten Gläubigern ab, die den Sanierungsplan bestätigen müssen. Im Falle des Vorhandenseins mehrerer Gläubiger, kann das Gericht jedoch auch dann, wenn nicht alle Gläubiger zustimmen, den Plan unter bestimmtem Voraussetzungen aufgrund einer Stimmenmehrheit bestätigen.

Falls die Gläubigerversammlung nicht zustimmen sollte und auch das Gericht den Sanierungsplan nicht bestätigt, dürfte das (normale) Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Abwicklung des Unternehmens durchgeführt werden.

Konsequenzen für Händler und Kunden der INTEC:

Lt. INTEC soll der Sanierungsplan einen Fortbestand des Unternehmens mit uneingeschränkten Leistungen auch aus zurückliegenden Vertragsverhältnissen sicherstellen. Die BVfK-Rechtsabteilung konnte den Sanierungsplan nicht prüfen, vermutet jedoch aus vorliegenden Informationen und jetzigem Kenntnisstand, dass diese Perspektive möglich ist, sofern der Sanierungsplan von der Gläubigerversammlung am 19.04.2016 angenommen wird.

Sollte der Sanierungsplan nicht angenommen werden, wird das (normale) Insolvenzverfahren wie oben beschrieben durchgeführt werden, was zur Gefährdung der Ansprüche der Kunden der INTEC führen dürfte.

Empfehlung für Händler bei der Vermittlung von INTEC-Garantien an Kunden:

Es wird empfohlen, die Kunden auf die derzeitige Sachlage hinzuweisen, wenn ein Produkt der Firma INTEC zum Kauf angeboten wird. Anderenfalls bestehen Haftungsrisiken bei Leistungsausfall.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

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Foto: Schnäppchenmarkt der Techno-Classica Essen. Quelle: SIHA

Immer mehr Deutsche im Oldtimer-Fieber

27 Prozent der deutschen Autofahrer hätten gerne einen eigenen Klassiker

28. Techno-Classica Essen vom 6. bis 10. April 2016

Ob Frau oder Mann am Steuer – jeder zweite deutsche PKW-Fahrer möchte gerne mal eine Fahrt mit einem Oldtimer unternehmen. Die Zahl derjenigen, für die der Ausflug am Volant eines klassischen Automobils kein Traum bleiben soll, wächst seit Jahren – bei Frauen und ganz besonders kräftig bei Männern.

Immer mehr Oldtimer-Interessierte wollen mehr als eine Spritztour. Von 17 Prozent im Jahre 2013 auf 27 Prozent im Jahre 2015 kletterte der Anteil der deutschen Autofahrer, die gerne einen eigenen Klassiker besitzen würden, ermittelte die IfD-Allensbach Oldtimer-Studie 2015/2016. Junge Erwachsene und das ‚Mittelalter’ stellen die stärksten Interessenten-Gruppen. Stolze 37 Prozent der unter 30-jährigen PKW-Fahrer sagen: „Ich hätte gerne einen eigenen Oldtimer.“ Bei der Gruppe der 30- bis 44-jährigen Autofahrer sind es 32 Prozent, bei den 45- bis 59-jährigen 28 Prozent. Ab einem Alter von 60 Jahren steht bei immer noch 17 Prozent der PKW-Fahrer ein Oldtimer auf der Wunschliste.

Dass man für solch ein individuelles Fahrzeug nicht unbedingt ein Vermögen ausgeben muss, wird die Klassik-Weltmesse Techno-Classica Essen Anfang April 2016 in der Messe Essen unterstreichen. Und mit einem Vorurteil aufräumen. 70 Prozent der deutschen Bevölkerung hält Oldtimer für ein teures Hobby, das sich nicht jeder leisten kann. Mehr als die Hälfte der deutschen PKW-Fahrer glaubt, dass man keinen gut erhaltenen Oldtimer für unter 15.000 Euro bekommt – und liegt damit falsch.

Viele Klassiker sind für unter 10.000 Euro zu haben

Laut Classic Data ist ein großer Teil der in Deutschland zugelassenen Oldtimer unter 10.000 Euro wert. Beispiele aus der Studie: Einen Käfer oder eine Ente bekommt man in gutem 3er-Zustand schon ab 5.000 Euro, einen Mercedes /8, einen Opel Commodore oder einen Porsche 924 ab 6.000 Euro, einen Peugeot 504 Coupé, einen Alfa Spider 2.0 oder einen MG Midget ab 7.000 Euro, einen Lancia Fulvia Coupé, einen Triumph Spitfire oder einen Jaguar XJ ab 8.000 Euro.

Günstige Angebote auf Schnäppchenmärkten der Techno-Classica Essen

Die Besucher der Techno-Classica Essen werden jedenfalls die Wahl haben. Über 2.500 zum Verkauf stehende klassische Fahrzeuge, Old- und Youngtimer sowie Prestige-Cars aller Alters- und Preisklassen warten darauf, entdeckt zu werden und neue Freunde und Besitzer zu finden. Speziell auf den vier Schnäppchenmärkten in den Freigeländen werden – sowohl von Händlern als auch privaten Fahrzeug-Eigentümern – günstige Exemplare zu attraktiven Angebotspreisen offeriert.

Die Techno-Classica Essen ist die Weltmesse für Oldtimer, Classic- und Prestige-Automobile, Motorsport, Motorräder, Ersatzteile, Restaurierung und Welt-Club-Treff. 1.250 Aussteller aus über 30 Nationen geben einen Überblick über das Weltmarkt-Angebot für die Liebhaber von klassischen Automobilen und Oldtimern.

(Quellen: IfD Allensbach Oldtimer-Studie 2015/2016; Classic Data; www.siha.de)

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Empfehlung:

RADIO OLDTIMER - Internetradio für Classicfans

RADIO OLDTIMER bietet seinen Hörern eine Mischung aus zielgruppengerechten Informationen, Musik, Infos, Tipps, Nachrichten, Verkehr, Entertainment, Fachbeiträge, Spots, Interviews, Reportagen u.v.m. – weltweit im Internet zu empfangen. Zu den Hörern zählen alle Classic Car-Fans und interessierte Autofahrer, Experten, Institutionen, Vereine, Verbände, Clubs, Firmen, Museen für Oldtimer und Youngtimer usw.

www.radio-oldtimer.de

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Foto: Daimler-Oldtimer von G. Miethke auf dem Petersberg als Autorechtstags-Shuttle.

Oldtimer: Sammlungsstück oder Gebrauchtwagen?

6% oder 29% oder gar 35% Einfuhrabgaben?

BVfK-Oldtimer-Vertragsanwalt und DEUVET-Vizepräsident Dr. Götz Knoop berichtet von Problemen bei der Einfuhr von Oldtimern aus den Niederlanden, wenn diese dorthin zuvor aus den USA importiert wurden.

In NL werden die Fahrzeuge dann nach dem dortigen Verständnis der Einfuhrtarife nicht als Gebrauchtfahrzeug eingeführt (10 Zoll und 19 & Einfuhrumsatzsteuer) sondern als Sammlungsgegenstand (Kein Zoll, reduzierte Einfuhrumsatzsteuer, 6 %).

Bei Betriebsprüfungen greifen die deutschen Steuerbehörden jetzt nach und wollen für die aus den USA über die Niederlande nach Deutschland gelangten Oldtimer auf Basis des Tarifes für Gebrauchtwagen wesentlich höhere Abgaben entrichtet haben, da man strengere Maßstäbe an den steuer- und zollbegünstigten Oldtimer stellt.

Sie verlangen 10% Einfuhrzoll und 19% Umsatzsteuer ungeachtet der bereits erteilten Steuerbescheide in den Niederlanden. Worst Case incl. NL-Steuer: 35%!

Dazu Dr. Matthias Winter von Flick Gocke Schaumburg (FGS):

Hinsichtlich des Zollsatzes gibt es zwischen NL und DE seit 1.1.2014 keine Unterschiede mehr. Lediglich bei der Einfuhrumsatzsteuer hat Deutschland auch die "echten Sammlungsstücke" aus der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes seit 1.1.2014, vgl. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG) herausgenommen. In NL kommt der ermäßigte Steuersatz bei der Einfuhr nach meinen Informationen immer noch zur Anwendung, bei der Weiterlieferung im Inland nicht.

Die BVfK-Steuerabteilung empfiehlt zur Vermeidung von Problemen die Einzelfallprüfung im Vorfeld!

Anfragen an:  steuerabteilung@bvfk.de

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Deutscher Autorechtstag 2016:

Rechtsfragen beim Oldtimerhandel

Beim Kauf eines Oldtimers stellt sich oft die Frage, in welchem Zustand das Fahrzeug sein muss. Auf der einen Seite ist damit zu rechnen, dass ein 30 Jahre altes Fahrzeug in den wenigsten Fällen einen völlig einwandfreien Zustand aufweist. Auf der anderen Seite ist die Beschaffenheit für die oft hochpreisigen Sammlerstücke ein maßgebliches Entscheidungskriterium beim Kauf. Die entscheidende Frage ist daher: Was darf der Käufer erwarten?

Objektive Kriterien hierfür zu bestimmen ist recht schwierig. So sind die Anforderungen der Käufer an den Oldtimer sehr verschieden. Die einen möchten ein fahrbereites vollaufbereitetes Fahrzeug. Die anderen möchten lieber selbst schrauben.

Ob ein Oldtimer tatsächlich frei von Sachmängeln ist, lässt sich ohne weitergehende Beschreibung des Oldtimers im Kaufvertrag nur schwer  beantworten. Dementsprechend ist es mittlerweile branchenüblich den Zustand eines Oldtimers mit Noten bzw. Buchstaben zu kategorisieren. Die Kategorien reichen von makellos bis restaurierungsbedürftiger Zustand. Hierbei kann man sich dann auch die Frage stellen, ob ein makelloser Oldtimer mit Originalteilen restauriert sein muss oder ein besonders guter Zustand nur durch Neuteile erreicht wird. Auch die Frage, welchen Zustand ein Fahrzeug aufweisen muss, welches „restauriert“ oder „vollrestauriert“ ist, ist nicht abschließend geklärt.

Vielfach soll der Käufer durch die Vorlage eines Oldtimergutachtens vom guten Zustand des Fahrzeuges überzeugt werden. Jedoch bestehen auch hier Rechtsprobleme, ob und wenn ja in welchem Umfang der Verkäufer für das Gutachten eines Dritten einstehen muss.

Das Oldtimerrecht bietet daher viele Besonderheiten, über die Dr. Götz Knoop beim 9. Deutschen Autorecht referieren wird.

Jetzt letzte Plätze sichern! Für BVfK-Mitglieder gibt es Sonderkonditionen. www.autorechtstag.de

 

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Foto rechts: Die BVfK-Juristen Moritz Groß, Simon Vondrlik, Stefan Obert (v.l.n.r.)

Aktuelles aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

LG Zweibrücken: Kein Rücktritt bei Motorruckeln.

Ruckeln oder Vibrieren des Motors zählen zu den oft nur sporadisch auftretenden Problemen, die, wenn überhaupt, nur mit erhöhtem Arbeits- und Kostenaufwand ergründet und beseitigt werden können.

Zugunsten des Händlers hat nun das Landgericht Zweibrücken geurteilt, dass zumindest ein Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund des Motorruckelns nicht gerechtfertigt ist.

In dem zugrundeliegenden Fall konnte sich die Kammer schon nicht von einem Sachmangel überzeugen, da das beanstandete Ruckeln nur sporadisch auftrat. Aber selbst ein bewiesenes Motorruckeln sei für den begehrten Rücktritt nicht erheblich genug.

(LG Zweibrücken, Urt. v. 30.10.2015, Az. 2 O 250/13)

Trotz dieser Entscheidung bleibt das Symptom Motorruckeln für den Händler weiterhin undankbar. Auch wenn ein Rücktritt in vielen Fällen mangels Erheblichkeit nicht zu begründen sein dürfte, sind zumindest die Annahme eines Sachmangels und der Eintritt eines Gewährleistungsfalles mit entsprechender Verpflichtung zur Nachbesserung nicht auszuschließen. In Zweifelsfällen empfehlen wir, die BVfK-Rechtsabteilung zu kontaktieren, die sich um die bestmögliche Lösung für den Händler bemüht.   

rechtsabteilung@bvfk.de

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Santander-Frühjahrsaktion:

Gerd Hoffmann, Abteilungsdirektor der Santander Consumer Bank AG

"Wir möchten die BVfK-Mitglieder in Ihrem Hauptgeschäft während des Frühjahrs im Verkauf über Finanzierung unterstützen und bieten eine attraktive Frühjahrsaktion."

Sie finden die Konditionen exklusiv über Ihren BVfK-Zugang in Kosyfa. Geben Sie hierzu
Ihre BVfK-Händlernummer: BVK ______ beim Login an, Verkäufer und Passwort bleiben unverändert und können auch für diesen Zugang genutzt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Wilfried Vasen:  w.vasen@bvfk.de

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Termine 2016:

 17. - 18. März 2016  Deutscher Autorechtstag

                                     Infos und Anmeldung: www.deutscher-autorechtstag.de

7. Mai 2016  Großer BVfK-Kongress / Rhein in Flammen